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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Arbeitsgerichts Karlsruhe zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Datum Aktenzeichen Tenor
 
 
15.05.2024 9 Ca 264/23

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 1.873,06 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 
14.05.2024 7 Ca 285/23

1. Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 05.03.2024 bleibt aufrechterhalten.
2. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt ebenfalls die Beklagte.
3. Der Streitwert für diese Entscheidung wird auf 125,56 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird zugelassen.

 
14.05.2024 7 Ca 284/23

1. Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 05.03.2024 bleibt aufrechterhalten.
2. Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert für diese Entscheidung wird auf 2.976,15 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird zugelassen.

 
14.05.2024 7 Ca 201/23

1. Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 16.04.2024 bleibt aufrechterhalten.
2. Die weitere Klage wird ebenfalls abgewiesen.
3. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt ebenfalls die Klägerin.
4. Der Streitwert für diese Entscheidung wird auf 31.489,00 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus gesondert zugelassen.

 
08.05.2024 9 Ca 330/23

1. Die beklagte Partei wird verurteilt, an die klagende Partei Urlaubsabgeltung in Höhe von 2.736,00 EUR brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.11.2023 zu bezahlen.

2. Die beklagte Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 2.736,00 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 
07.05.2024 2 Ca 423/23

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.032,74 € festgesetzt.

 
07.05.2024 7 Ca 501/23

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.315,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit 18.11.2023 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.460,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit 18.11.2023 zu bezahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, 1.488,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit 18.11.2023 auf das Vertragskonto des Klägers bei der SOKA-Bau mit der Vertragsnummer 7064904 zu bezahlen.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 
5. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 93 Prozent und der Klägerin 7 Prozent. 
6. Der Streitwert für diese Entscheidung wird auf 12.263,00 EUR festgesetzt. 
7. Die Berufung wird nicht über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus gesondert zugelassen.

 
06.05.2024 2 BV 10/24

1.    Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand "Konfliktlösung bezüglich des Abbaus von Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto durch Belastung entsprechender Zeiten zulasten des Urlaubsanspruchs eines Arbeitnehmers" wird Herr Professor Dr. Klaus Schmidt, Präsident des LAG Rheinland-Pfalz a.D., eingesetzt.

2.    Die Zahl der Beisitzer beträgt für jede Seite drei.

 

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