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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Arbeitsgerichts Karlsruhe zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Datum Aktenzeichen Tenor
 
 
30.04.2024 10 Ca 303/23

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger restliches Urlaubsentgelt für die Zeit vom 01.12.2022 bis 31.08.2023 in Höhe von 903,88 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gern. § 247 BGB p.a. hieraus seit dem 18.11.2023 zu bezahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird festgesetzt auf 903,88 EUR. 4. Die Berufung wird zugelassen.

 
26.04.2024 10 Ca 276/23

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Der Streitwert wird festgesetzt auf € 52.715,33.
4. Soweit nicht bereits von Gesetzes wegen zulässig, wird die Berufung nicht
gesondert zugelassen.

 
26.04.2024 10 Ca 206/23

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den Monat Mai 2023 3.400,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.06.2023 zu bezahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Urlaubsabgeltung in Höhe von 4.707,60 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.06.2023 zu bezahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein qualifiziertes, wohlwollend formuliertes Arbeitszeugnis auf dem üblicherweise für Arbeitszeugnisse verwandten Geschäfts-/Briefpapier unter

dem Datum des 31.05.2023 zu erteilen.

4. Darüber hinaus wird die Klage abgewiesen.

5. Die Widerklage wird abgewiesen.

6. Die Beklagte/Widerklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

7. Der Streitwert wird festgesetzt auf 74.314,78 EUR.

8. Soweit nicht bereits von Gesetzes wegen zulässig, wird die Berufung nicht gesondert zugelassen.

 
19.04.2024 9 Ca 62/23

1. Der Einspruch der beklagten Partei gegen das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 07.02.2024 (Aktenzeichen 9 Ca 62/23) wird verworfen.
2. Die beklagte Partei hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 37.300,48 festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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