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Bibliothek
Das Arbeitsgericht Karlsruhe verfügt über eine Gerichtsbibliothek. Sie umfasst – auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten – Entscheidungssammlungen, Zeitschriften und Fachbücher vorwiegend zum Arbeitsrecht .
Die Nutzung der Gerichtsbibliothek
ist grundsätzlich den Bediensteten des Arbeitsgerichts
vorbehalten. Eine Nutzung durch externe Besucher ist nach Absprache
mit der Verwaltung möglich.
Das Arbeitsgericht Karlsruhe erteilt keine
Tarifauskünfte. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die
Mitglied eines Arbeitgeberverbandes oder einer Gewerkschaft sind,
erhalten den einschlägigen Tarifvertrag von ihrem Verband.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag
aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung maßgebend
ist, können den einschlägigen Tarifvertrag von einer der
Tarifparteien gegen Erstattung der Selbstkosten anfordern. Ein
Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten
Tarifverträge ist vom Bundesministerium für Arbeit
und Soziales in das Internet eingestellt (www.bmas.bund.de). Im Übrigen können
verschiedene Tarifverträge auch von den Homepages der
Verbände oder anderer Stellen abgerufen werden (z.B. www.bw.igm.de, www.ig-zeitarbeit.de).