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Datum: 03.05.2024

Aktenzeichen: 9 Sa 48/23

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 22.08.2023 - 2 Ca 372/21 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.

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