Datum: 08.05.2024

Aktenzeichen: 28 Ca 1160/24

1.Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin gemäß Arbeitsvertrag vom 1. Januar 2006 und der Ergänzung zum Arbeitsvertrag vom 1. April 2011 als Leiterin Personal in Bietigheim- Bissingen zu beschäftigen.
2.Es wird festgestellt, dass die Versetzung der Klägerin als Leiterin Personal in die Funktion als Mitarbeiterin für das Sonderprojekt „Digitale Personalakte“ ab 4. April 2023 unwirksam ist.
3.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4.Der Wert des Streitgegenstandes der Entscheidung wird auf 16.884,52 Euro festgesetzt.
5.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.